UVV-Prüfung

Rechtsgrundlage: § 57 DGUV Vorschrift 70

Die UVV-Prüfung ist die wiederkehrende Sicherheitsprüfung gewerblich genutzter Fahrzeuge nach § 57 DGUV Vorschrift 70. Der Halter muss jedes Fahrzeug mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen lassen — unabhängig von der Hauptuntersuchung.

Zuletzt fachlich geprüft: 27.07.2026

„UVV“ steht für Unfallverhütungsvorschrift. Für Fahrzeuge ist die maßgebliche Vorschrift die DGUV Vorschrift 70 (früher BGV D29). Sie verpflichtet Unternehmen, ihre Fahrzeuge in sicherem Betriebszustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen.

Die Prüfung erfolgt durch eine befähigte Person (Sachkundigen) und umfasst unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Lenkung und sicherheitsrelevante Ausstattung. Das Ergebnis muss dokumentiert und aufbewahrt werden.

Die UVV-Prüfung ist von der Hauptuntersuchung (HU/TÜV) nach § 29 StVZO zu unterscheiden: Die HU ist die staatliche Verkehrssicherheitsprüfung, die UVV-Prüfung eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft.

Wer prüfen darf — und was geprüft wird

Prüfen darf eine „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung: jemand mit einer geeigneten Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit im Prüfbereich. In der Praxis ist das die Kfz-Fachwerkstatt, eine Prüforganisation oder ein entsprechend qualifizierter eigener Mitarbeiter. Eine Fahrerin ohne Kfz-Ausbildung erfüllt diese Anforderung nicht.

Der Umfang richtet sich nach Bauart und Einsatz des Fahrzeugs. Regelmäßig geprüft werden sicherheitsrelevante Baugruppen und die vorgeschriebene Ausrüstung; bei Anhängern, Aufbauten und Ladungssicherungseinrichtungen kommen die jeweils einschlägigen Prüfpunkte hinzu.

  • Bremsanlage einschließlich Feststellbremse
  • Lenkung, Achsen, Aufhängung
  • Beleuchtung und lichttechnische Einrichtungen
  • Reifen und Räder
  • Sicherheitsgurte und Rückhalteeinrichtungen
  • Aufbau, Anhängevorrichtung und Einrichtungen zur Ladungssicherung
  • Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten

UVV-Prüfung, Hauptuntersuchung, Abfahrtskontrolle — drei verschiedene Pflichten

Die drei Prüfungen werden im Alltag ständig verwechselt, obwohl sie aus unterschiedlichen Rechtsgebieten stammen, unterschiedliche Prüfer haben und unabhängig voneinander fällig werden. Eine frische HU-Plakette ersetzt die UVV-Prüfung ausdrücklich nicht.

UVV-Prüfung, Hauptuntersuchung und Abfahrtskontrolle im Vergleich
PrüfungRechtsgrundlageWie oftWer prüft
UVV-Prüfung§ 57 DGUV Vorschrift 70mindestens jährlichbefähigte Person / Sachkundiger
Hauptuntersuchung§ 29 StVZOje Fahrzeugart, i. d. R. alle 24 Monateamtlich anerkannte Prüforganisation
Abfahrtskontrolle§ 36 DGUV Vorschrift 70vor jeder Fahrt bzw. arbeitstäglichdie Fahrerin oder der Fahrer

Quelle: DGUV Vorschrift 70 und StVZO in der jeweils geltenden Fassung

Dokumentation: Was im Ernstfall zählt

Das Prüfergebnis ist zu dokumentieren und aufzubewahren. Kommt es zu einem Arbeitsunfall mit einem Fahrzeug, fragt die Berufsgenossenschaft als Erstes nach dem letzten Prüfbericht — und zwar nach dem Bericht, nicht nach der Erinnerung, dass geprüft wurde.

Ein Prüfnachweis sollte deshalb festhalten, welches Fahrzeug wann von wem geprüft wurde, welche Mängel festgestellt und wann sie behoben wurden. Ein Bericht ohne Mängelabarbeitung ist nur die halbe Dokumentation: Die Pflicht endet nicht mit dem Feststellen, sondern mit dem Beheben.

Häufige Fragen

Wie oft ist die UVV-Prüfung fällig?

Mindestens einmal jährlich; bei erhöhter Beanspruchung entsprechend häufiger.

Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?

Eine befähigte Person bzw. ein Sachkundiger mit entsprechender Qualifikation — etwa in einer Fachwerkstatt.

Ersetzt die HU die UVV-Prüfung?

Nein. Die HU nach § 29 StVZO ist die staatliche Verkehrssicherheitsprüfung, die UVV-Prüfung eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft. Beide sind unabhängig voneinander fällig und werden getrennt dokumentiert.

Gilt die UVV-Prüfung auch für Anhänger?

Ja. Die DGUV Vorschrift 70 gilt für Fahrzeuge einschließlich Anhänger und Aufbauten — gerade Anhänger werden dabei häufig übersehen, weil sie keine eigene HU-Erinnerung im Betrieb auslösen.

Das hilft in der Praxis

Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite erklärt Rechtsbegriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.

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