Hauptuntersuchung (HU)
Rechtsgrundlage: § 29 StVZO
Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich „TÜV“, ist die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherheitsprüfung nach § 29 StVZO. Sie wird von einer amtlich anerkannten Prüforganisation durchgeführt und mit der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen dokumentiert.
Zuletzt fachlich geprüft: 27.07.2026
Die Intervalle richten sich nach der Fahrzeugart: Pkw bis 3,5 t erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate; Lkw und Anhänger über 3,5 t sowie viele Nutzfahrzeuge jährlich; Krafträder alle 24 Monate.
Mit der HU verbunden ist in der Regel die Abgasuntersuchung (AU). Wird die HU versäumt, drohen Verwarnungs- bzw. Bußgelder, die mit der Dauer der Überschreitung steigen.
Die HU ist von der arbeitsschutzrechtlichen UVV-Prüfung (§ 57 DGUV Vorschrift 70) zu unterscheiden — beide sind unabhängig voneinander fällig.
Welche Frist für welches Fahrzeug gilt
Die Fälligkeit hängt weder am Kaufdatum noch am letzten Werkstattbesuch, sondern am Monat auf der Prüfplakette. In deren Mitte steht das Jahr; der Fälligkeitsmonat ist die Zahl, die oben auf der Zwölf-Uhr-Position sitzt. Die Farben wechseln im Sechsjahresrhythmus — deshalb fällt eine überfällige Plakette schon aus einiger Entfernung auf.
Die neue Frist wird ab dem Monat der Untersuchung berechnet, nicht ab dem bisherigen Fälligkeitsmonat. Wer ein Fahrzeug zwei Monate zu früh vorführt, verschenkt diese zwei Monate dauerhaft. Bei einer Flotte mit festen Werkstattterminen summiert sich das über die Haltedauer zu einer zusätzlichen Untersuchung.
Schwere Nutzfahrzeuge und Omnibusse unterliegen zwischen den Hauptuntersuchungen zusätzlich der Sicherheitsprüfung; für ältere oder besonders beanspruchte Fahrzeuge können kürzere Intervalle vorgeschrieben sein. Die folgende Übersicht bildet die unstrittigen Regelfälle ab — maßgeblich bleiben im Zweifel Plakette und Prüfstelle.
| Fahrzeugart | Erste HU nach Erstzulassung | Danach |
|---|---|---|
| Pkw und Kombi bis 3,5 t | 36 Monate | alle 24 Monate |
| Kraftrad | 24 Monate | alle 24 Monate |
| Lkw und Nutzfahrzeuge über 3,5 t | 12 Monate | jährlich |
| Anhänger über 3,5 t | 12 Monate | jährlich |
| Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen | 12 Monate | jährlich |
Quelle: § 29 StVZO i. V. m. Anlage VIII StVZO
Der Prüfbericht: Was die Mängelklassen bedeuten
Nach der Untersuchung steht im Prüfbericht keine Note, sondern eine Einstufung. Sie entscheidet darüber, ob die Plakette zugeteilt wird, ob nachuntersucht werden muss und ob das Fahrzeug überhaupt noch bewegt werden darf. Für den Fuhrpark ist das die eigentlich relevante Information: Nur die ersten beiden Stufen kommen ohne Folgetermin aus.
Erhebliche und gefährliche Mängel lösen eine Nachuntersuchung aus. Sie muss innerhalb eines Monats nach der Hauptuntersuchung erfolgen; wird dieses Fenster verpasst, ist eine vollständige neue Hauptuntersuchung fällig — mit dem vollen Gebührensatz. Daran scheitert es selten an der Werkstatt und fast immer daran, dass niemand den Nachuntersuchungstermin geführt hat.
| Bewertung im Prüfbericht | Plakette | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Ohne erkennbare Mängel | wird zugeteilt | keine weiteren Schritte |
| Geringe Mängel | wird zugeteilt | Mängel sind unverzüglich zu beheben, ohne erneute Vorführung |
| Erhebliche Mängel | wird nicht zugeteilt | beheben und innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorführen |
| Gefährliche Mängel | wird nicht zugeteilt | unmittelbare Verkehrsgefährdung; Weiterfahrt nur eingeschränkt, anschließend Nachuntersuchung |
| Verkehrsunsicher | wird nicht zugeteilt | das Fahrzeug darf nicht am Verkehr teilnehmen; die Zulassungsbehörde wird unterrichtet |
Quelle: Anlage VIII StVZO i. V. m. der Richtlinie für die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU-Richtlinie)
Wenn der Termin verstreicht
Wird die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überschritten, ist bei der Vorführung eine erweiterte Hauptuntersuchung durchzuführen. Sie ist aufwendiger als die reguläre Untersuchung und entsprechend teurer — die Überziehung kostet also unabhängig von jeder Sanktion Geld.
Hinzu kommt die Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog staffelt sie nach der Dauer der Überschreitung, und ab einer deutlichen Überziehung tritt neben das Bußgeld ein Eintrag im Fahreignungsregister. Belangt werden kann beides: die Person am Steuer und das Unternehmen als Halter. § 29 Abs. 1 StVZO adressiert nämlich ausdrücklich den Halter — er hat seine Fahrzeuge auf eigene Kosten untersuchen zu lassen.
Bleibt die Untersuchung dauerhaft aus, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen. Der praktisch teuerste Fall ist jedoch ein Unfall mit einem überfälligen Fahrzeug: Dann steht die Frage im Raum, ob ein Mangel ursächlich war, den die Hauptuntersuchung aufgedeckt hätte — mit Folgen für Regress, Versicherungsleistung und die persönliche Verantwortung der Leitung.
Die Hauptuntersuchung im Fuhrpark organisieren
Der organisatorische Fehler ist fast immer derselbe: Die Frist steht auf der Plakette am Fahrzeug — also genau dort, wo sie niemand sieht, der die Termine plant. Ein Fuhrpark braucht die Fälligkeit deshalb an einer zweiten Stelle, unabhängig davon, wer das Fahrzeug gerade fährt.
- Den Fälligkeitsmonat je Fahrzeug führen, nicht das Datum der letzten Untersuchung — die Plakette ist der Maßstab
- Vier bis sechs Wochen Vorlauf einplanen: Prüfstellen und Werkstätten sind zum Monatsende voll
- Nachuntersuchungen als eigenen Termin führen — das Ein-Monats-Fenster ist die am häufigsten versäumte Frist im Fuhrpark
- Anhänger mitführen: Sie tragen eine eigene Plakette und fallen durch, weil sie zwischen den Einsätzen wochenlang stehen
- Prüfberichte zum Fahrzeug ablegen statt in den Ordner der Werkstatt — im Schadensfall wird nach dem Bericht gefragt
- HU- und UVV-Termin getrennt führen: Die eine Prüfung ersetzt die andere nicht
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Pkw zur HU?
Erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate.
Was kostet eine versäumte HU?
Je nach Überschreitungsdauer ein Verwarnungs- oder Bußgeld; die HU muss nachgeholt werden.
Was ist der Unterschied zwischen HU und AU?
Die Abgasuntersuchung ist seit 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sie hat weder einen eigenen Termin noch eine eigene Plakette — wer die HU beauftragt, bekommt die AU im selben Vorgang.
Muss die HU bei erheblichen Mängeln komplett wiederholt werden?
Nein, sofern das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach der Hauptuntersuchung erneut vorgeführt wird — dann genügt eine Nachuntersuchung der beanstandeten Punkte. Nach Ablauf dieses Monats ist eine vollständige Hauptuntersuchung fällig.
Gilt die HU-Pflicht auch für Anhänger?
Ja. Anhänger werden eigenständig untersucht und tragen eine eigene Plakette; schwere Anhänger über 3,5 t jährlich. Im Betrieb sind sie die häufigsten Fristenläufer, weil sie zwischen den Einsätzen stehen und niemandem auffallen.
Das hilft in der Praxis
- HU- und UVV-Fristen berechnen (kostenloser Rechner)
- Termine und Fristen in DocuFleet überwachen
- Halterpflichten in Deutschland im Überblick
Verwandte Begriffe
Quellen
- § 29 StVZO — Untersuchung der Fahrzeuge (gesetze-im-internet.de)
- § 31 StVZO — Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge (gesetze-im-internet.de)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im Volltext, einschließlich Anlage VIII
Diese Seite erklärt Rechtsbegriffe allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.

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